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orfix International GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

gültig ab 26.02.2020 

I. Geltung 

Für alle Geschäfte mit uns gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

II. Lieferung 

  1. Art und Umfang der Lieferung bestimmen sich ausschließlich nach unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt ab Werk. 
  2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Geschäftspartner. 
  3. Verändern sich Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss, sind vereinbarte Lieferfristen nicht mehr verbindlich. 
  4. Vereinbarte Lieferfristen gelten nicht, wenn die Frist nicht oder nicht pünktlich eingehalten werden kann durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben. Das ist insbesondere der Fall bei höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferbedingungen erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Personalmangel, Mangel an Transportmitteln oder behördliche Anordnung. In diesem Fall hat unser Geschäftspartner das Recht nach Fristsetzung von 1 Monat ab Information durch uns vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind in diesem Fall von der Leistung frei, weitergehende Ansprüche unseres Geschäftspartners sind ausgeschlossen. 
  5. Teillieferungen sind zulässig, insbesondere im Rahmen der Toleranzen nach IX. 
  6. Die Abnahme darf von dem Geschäftspartner nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden. 

III. Versand, Transport, Verpackung 

Wird Ware auf Verlangen des Geschäftspartners versandt, geht die Transportgefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung des Transports Beauftragten übergeben haben. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen diesen treten wir auf Verlangen des Geschäftspartners an ihn ab. 

Transport- und Verpackungskosten werden gesondert aufgeführt. Sämtliche Sendungen werden nur versichert, wenn Geschäftspartner diese ausdrücklich verlangen. Die Kosten für die Versicherung werden ihm zusätzlich berechnet. 

IV. Preise 

Maßgebend ist der in unserer Auftragsbestätigung genannte Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro ab unserem Werk oder Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei Kostenänderungen von mehr als 5 Prozent bis zum Tag der Lieferung berechtigt, eine entsprechende Preiserhöhung zu verlangen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um Material- oder Lohnkostenerhöhungen, Rohstoffpreisschwankungen, Energiepreisschwankungen, gesetzlich relevante Erhöhungen oder Personalschwankungen handelt. Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Geschäftspartner werden entsprechend dem entstehenden Aufwand gesondert berechnet. 

V. Zahlung 

Unsere Forderungen sind sofort bei Eingang unserer Rechnung beim Geschäftspartner ohne jeden Abzug fällig. Skontovereinbarungen sind nur gültig, wenn wir sie in Textform bestätigt haben. 

Bei Zahlungsrückstand sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Zusätzlich können wir nachgewiesene höhere Schäden gel-tend machen. Dabei bleibt unserem Geschäftspartner der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden. Mahnkosten berechnen wir je Mahnung mit 10,00 €. 

Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

VI. Sachmängelhaftung 

Für vom Geschäftspartner nachgewiesene Sachmängel an der von uns gelieferten Ware haften wir, wenn durch Mängel die vertragsgemäße Gebrauchsfähigkeit nicht gegeben oder deutlich eingeschränkt ist. 

Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferzeitpunkt bei Lieferung von neuer Ware sowie ein Jahr bei Reparaturleistungen oder sonstigen Dienstleistungen. Etwaige Sachmängel müssen vom Geschäftspartner unverzüglich gerügt werden. Offenkundige Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, nicht offenkundige Mängel spätestens zwei Monate ab Wareneingang zu rügen. 

Werden die Fristen nicht eingehalten, sind sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. 

Liegt ein nachgewiesener Sachmangel vor, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollten zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehlschlagen, kann unser Geschäftspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) erklären. Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Reklamationsabwicklung stehenden Aufwendungen. 

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel nachweislich darauf zurückzuführen sind, dass

  • von uns gelieferte Ware nicht dem Vertragszweck entsprechend verwendet wurde, 
  • der Verwender der Ware nicht geprüft hat, ob sich das Produkt mit dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Diese Prüfung ist von unserem Geschäftspartner durchzuführen und nachzuweisen, 
  • von uns gelieferte Ware von unserem Geschäftspartner oder von ihm beauftragten Dritten unsachgemäß behandelt oder gelagert wurde.

Trotz sorgfältiger Auswahl von Recyclingstoffen kann es insbesondere bei Regeneratfolien sowie Recyclingpapieren je nach Charge zu Schwankungen kommen. Diese können in der Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch oder physikalischen Werten auftreten. Derartige Abweichungen berechtigen unseren Geschäftspartner nicht zur Mängelrüge. Wir verpflichten uns jedoch etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche unserer Lieferanten an unseren Geschäftspartner abzutreten. 

Sachmängelansprüche bestehen ferner nicht, wenn sie Abweichungen im Rahmen der Toleranzen (IX) ergeben. 

VII. Schadenersatzhaftung 

Wir haften gegenüber unseren Geschäftspartnern auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Er-füllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, wenn in Textform Eigenschaften zugesi-chert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden von uns schuldhaft durch Verzug oder durch von uns vertretenes unmöglich werden der Leistung entstanden ist. Ferner haften wir bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. 

Unsere Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. 

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. 

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei von uns schuldhaft verursachten körperlichen Schäden. 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Unser Eigentumsvorbehalt gilt, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Vorbehaltsware ist von anderen Beständen getrennt zu halten und als unser Eigentum zu kennzeichnen. 

Unser Geschäftspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäfts-betrieb berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Bei Eingriff Dritter, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich unser Geschäftspartner uns unverzüglich zu informieren. 

Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen unseres Geschäftspartners gegen Dritte tritt er uns in vollem Umfang ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir nehmen die Abtretung an. 

Unser Geschäftspartner ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen. 

Wir werden die Forderungsabtretung nicht offenlegen, es sei denn, unser Geschäftspartner ist mit einer Zahlung mindestens zwei Wochen in Rückstand oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich verschlechtert, insbesondere bei Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzmaßnahmen oder entsprechenden Anträgen. Widerrufen wir die Einziehungsberechtigung, ist unser Geschäftspartner verpflichtet, seinen Kunden die Abtretung unverzüglich von sich aus anzuzeigen sowie uns seine vollständige Debitorenliste zu übergeben. Wir haben in diesem Fall das Recht auf sofortige Einsichtnahme in die Bücher unseres Geschäftspartners. 

Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir eine Gutschrift in Höhe des Tageswertes unter Abzug von 20 % vom ursprünglichen Rechnungswert zur Vergütung von Aufwendungen, insbesondere Transport, Verpackung und Neuvermarktung. 

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Geschäftspartners Sicherheiten in entsprechendem Umfang nach unserer Wahl freigeben. 

IX. Toleranzen

Unser Geschäftspartner toleriert Gewichts-, Maß-, Mengen-, Farb- und Designabweichungen nach Maßgabe der vorliegenden Toleranzangaben: 

1. Gewichtsabweichungen 

  1. Papier in Bezug zum vereinbarten Flächengewicht: 
    • bis 39 g/m2 +/- 8 % 
    • 40 – 59 g/m2 +/- 6 % 
    • 60 und mehr g/m2 +/- 5 % 
  2. Kunststofffolien in Bezug zur vereinbarten Stärke: 
    • kleiner als 15 µm +/- 20 % 
    • ab 15 µm – 25 µm +/- 15 % 
    • größer als 25 µm +/- 10 % 

2. Maßabweichungen 

  1. Beutel: 
    • in der Länge +/- 4 mm 
    • in der Breite für Beutelbreiten unter 80 mm, +/- 3% 
    • in der Breite für Beutelbreiten von 80 mm und mehr +/- 2%
    • Bei den Maßangaben für die Kategorie Beutel gilt für die Stellung des Drucks sowie für die Ausstanzung und Prägung in der Breite eine Maßabweichung von +/- 4 mm für Beutelbreiten über 80 mm und +/- 3mm für Beutebreiten von 80 mm und weniger.
  2. Rollen: 
    • in der Breite und in der Abschnittslänge +/- 3 mm 
    • in der Lauflänge +/- 3%
    • Bei den Maßangaben für die Kategorie Rollen gilt für die Stellung des Drucks sowie für die Ausstanzung und Prägung in der breite eine Maßabweichung von +/- 2 mm.
  3. Formate: 
    • in der Länge +/- 5 mm 
    • in der Breite +/- 5 mm
    • Bei den Maßangaben für die Kategorie Formate gilt für die Stellung des Drucks sowie für die Ausstanzung und Prägung in der breite eine Maßabweichung von +/- 2 mm.
  4. Passerschwankungen bei bedruckten Erzeugnissen können aus technischen Gründen nicht vermieden werden, da diese vom Material, der Ausführung und dem Druckverfahren abhängig sind.

3. Mengenabweichungen

Wir haben bei allen Lieferungen das Recht zu Mehr- oder Minderlieferungen bis 20% der bestellten Menge. Bei Verkauf nach Mengen unter 50.000 Stück und bei Sammelauflagen mit Druckwechseln innerhalb der Auflage sowie bei Verkauf nach Gewicht unter 500 kg sind bis zu 30 % Abweichungen zulässig. Berechnet werden die tatsächlichen Liefermengen.

4. Farbabweichungen

Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Farbe stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich definiert und erklärt hat.

5. Designabweichungen

Designabweichungen Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen des Designs stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich definiert und erklärt hat.

X. Material 

Ausführung und Lieferungen der Produkte erfolgt mit branchenüblichem Material und bekannten Herstellungsverfahren. Soll das von uns gelieferte Produkt besonderen Eigenschaften genügen, ist dies von unserem Geschäftspartner ausdrücklich schriftlich und mit genauer Definition mitzuteilen. Wir müssen hierbei die Möglichkeit haben, entsprechende Vereinbarungen mit unseren Lieferanten zu treffen. 

XI. Aufbewahrung 

Wir verpflichten uns, Druckunterlagen, Druckplatten und sonstiges Material drei Jahre lang ab Lieferungen aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, alle Unterlagen zu vernichten und zu entsorgen. 

XII. Eigentums- und Urheberrechte 

Wir behalten uns uneingeschränkt unsere Eigentumsrechte und Urheberrechte an Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Fertigungsunterlagen, Plänen und Ausführungsunterlagen vor. Unseren Geschäftspartnern ist es nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet, diese Unterlagen zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. 

Auf unsere Aufforderung sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. 

XIII. Allgemeine Bestimmungen 

Ausschließlicher Erfüllungsort ist Radbruch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüneburg. 

Mündliche Nebenabreden oder Absprachen sind nicht getroffen. Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in Textform oder Schriftform bestätigt werden, das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf diese Formen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

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